Hallo Michael,
"Dr. Michael Stehmann" anwalt@rechtsanwalt-stehmann.de writes:
Ich denke nicht, dass man unter Verweis auf die entsprechenden Ausschlussklauseln in den Lizenzen Haftungsfragen endgültig erledigen kann. Insoweit gibt es noch keine einschlägige, vor allem keine höchstrichterliche Rechtsprechung.
Das ist natürlich richtig. Ich denke nur die Ausschlussklauseln können als Argumentationshilfe dienen.
Happy hacking! Florian