Am 07.06.10 17:05, schrieb Bernhard Reiter:
Am Donnerstag, 27. Mai 2010 10:48:39 schrieb walter harms:
ein schöner Artikel in Telepolis, der illustriert was fuer collateral Schäden entstehen, wenn man das Urheberrecht einfach von Buechern auf andere Sachen erweitert:
Ohne da Jurist zu sein denke ich, dass bei Auftragsarbeiten der Übergang des Urheberrechts vertraglich geregelt sein sollte. Oder anders: Wer Logo oder Häuserentwürfe in Auftrag gibt, sollte sich doppelt absichern, dass er auch die Urheber- und sonstigen Rechte erhält.
Das Problem ist, dass mindestens das Urheberpersönlichkeitsrecht nicht abtretbar ist und sich nur eine gewisser Teil der Verwertungsrechte übertragen lässt. Insofern kann man sich zwar eine Menge einräumen lassen, aber gerade das hier interesierende Urheberpersönlichkeitsrecht könnte nur schwer einschränkbar sein.