Lieber Michael,
danke für dein Feedback.
Der Beitrag ist an dieser Stelle deskriptiv, nicht normativ. Daher geht es geht um eine Beschreibung der momentanen rechtl. Gegebenheiten. Leider ist es so, dass sowohl auf das genetische Erbgut einer Pflanze als auch Software ein Eigentumsanspruch erhoben werden kann.Im Beitrag ist im Zusammenhang mit Immaterialgüterrechten (Urheberrecht, Sortenschutz) von "Eigentum" die Rede.
Ich denke auch, dass Wissen (Software, genetische Informationen, etc.) keine dinglichen Eigentumseigenschaften haben dürfte. Ein Grund für mein Engagement für Freie Software.Ich lehne eine derartige Analogie als ideologisch ab, denn Gedanken und Ideen oder die züchterische Arbeit sind sowohl rechtlich als auch philosophisch und politisch anders zu behandeln als Sachen.
Danke. Der Artikel soll als Anriss dienen. Deshalb werden weder die fatalen Auswirkungen des Sortenschutzes noch die fatalen Auswirkungen proprietärer Softwareeigenachsschaften beschrieben. Eine tiefergehende Gegenüberstellung wäre aber sicherlich mal interessant.Ansonsten ein guter Artikel, wobei mir leider die fatalen Auswirkungen des Sortenschutzes etwas zu kurz gekommen sind.
Beste GrüßeGruß Michael
Am 28.03.2018 um 08:16 schrieb Gerhard Kugler:Hallo, ich möchte auf folgenden Artikel aufmerksam machen: http://blog.do-foss.de/kolumne/exkurs-saatgut-wie-software-eine-frage-der-lizenz/ Gerhard
_______________________________________________ FSFE-de mailing list FSFE-de@lists.fsfe.org https://lists.fsfe.org/mailman/listinfo/fsfe-de Diese Mailingliste wird durch den Verhaltenskodex der FSFE abgedeckt. Alle Teilnehmer werden gebeten, sich gegenseitig vorbildlich zu behandeln: https://fsfe.org/about/codeofconduct