Lieber Michael,

danke für dein Feedback.

Am 28.03.2018 um 09:20 schrieb Dr. Michael Stehmann:
Im Beitrag ist im Zusammenhang mit Immaterialgüterrechten (Urheberrecht,
Sortenschutz) von "Eigentum" die Rede.
Der Beitrag ist an dieser Stelle deskriptiv, nicht normativ. Daher geht es geht um eine Beschreibung der momentanen rechtl. Gegebenheiten. Leider ist es so, dass sowohl auf das genetische Erbgut einer Pflanze als auch Software ein Eigentumsanspruch erhoben werden kann.
Ich lehne eine derartige Analogie als ideologisch ab, denn Gedanken und
Ideen oder die züchterische Arbeit sind sowohl rechtlich als auch
philosophisch und politisch anders zu behandeln als Sachen.
Ich denke auch, dass Wissen (Software, genetische Informationen, etc.) keine dinglichen Eigentumseigenschaften haben dürfte. Ein Grund für mein Engagement für Freie Software.
Ansonsten ein guter Artikel, wobei mir leider die fatalen Auswirkungen
des Sortenschutzes etwas zu kurz gekommen sind.
Danke. Der Artikel soll als Anriss dienen. Deshalb werden weder die fatalen Auswirkungen des Sortenschutzes noch die fatalen Auswirkungen proprietärer Softwareeigenachsschaften beschrieben. Eine tiefergehende Gegenüberstellung wäre aber sicherlich mal interessant.
Gruß
Michael
Beste Grüße
Christian

Am 28.03.2018 um 08:16 schrieb Gerhard Kugler:
Hallo,

ich möchte auf folgenden Artikel aufmerksam machen:
http://blog.do-foss.de/kolumne/exkurs-saatgut-wie-software-eine-frage-der-lizenz/

Gerhard


      

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