Am 01.09.2009 um 08:24 schrieb Oliver Heins:
[
]
Denkbar wäre aber in diesem Kontext auch, die Schutzdauer des Urheberrechts zu belassen, die Verwertungsrechte jedoch generell auf 20 Jahre oder so zu beschränken.
Diese Zeitspanne sollte auch hinreichend sein, freie Software effektiv vor der Enteignung zu schützen.
Das Urheberrecht i.S.v. Urheberpersönlichkeitsrecht ist unveräußerlich und kann IMHO auch nicht durch Zeitablauf untergehen. Homer ist immer noch Urheber der Odysse und als solches anerkannt.
Das einzige das ablaufen kann sind die Verwertungsrechte. Dabei sind Leben +20 Jahre reichlich für Software; aber auch für andere Werke?
Schönen Abend