Moin, Moin,
Ich bin gerade dabei einige Texte zum Thema Freie Software zu verfassen und mir ist deutlich geworden, dass bei mir noch Fragen offen sind.. Die vier Freiheiten sind eigentlich ziemlich klar:
1.) Die Freiheit das Programm fuer jeden Zweck einzusetzen.
2.) Die Freiheit die Funktionsweise des Programms zu studieren und an eigene Beduerfnisse anzupassen.
3.) Die Freiheit Kopien des Programms weiterzuverbreiten.
4.) Die Freiheit das Programm zu verbessern und die Verbesserungen oeffentlich zu machen
Nicht klar ist mir wie Freiheit Nr 2. und Nr. 4 zueinander stehen. Ist 2 nicht eigentlich ueberfluessig, weil nur eine schwaechere Form von 4 ? 2 und 4 setzen jedenfalls beide den Quelltext vorraus. Teilweise kann man ein Programm sicher studieren, wenn der Quelltext nicht vorliegt: Benchmarking, Deassemblieren etc., was ja von den meisten proprietaeren Lizenzen verboten wird. Ist das gemeint?
An eigene Beduerfnisse anpassen scheint mir jedenfalls eine Form von Verbesserung zu sein. Was fehlt ist das Recht die Verbesserungen zu veroefentlichen, also scheint 4 eine staerkere Form von 2 zu sein.
Waeren Programme die Freiheiten Nr1 und 3 haben, wo Verbesserungen aber nur in Patchform verbreitet werden duerfen d.h. die Binaries und der urspruengliche Quelltext muessen unveraendert verbreitet werden, eigentlich frei im obigen Sinne. Ich denke ja. Ich weiss nicht mehr, ob das bei Minix, bevor es unter die BSD Lizenz gestellt wurde der Fall war oder ob Freiheit Nr. 1 eingeschraenkt war weil die kommerzielle Nutzung ausgeschlossen war.
Hm, da faellt mir ein, was ist mit Programmen die zwar im kommerziellen Umfeld benutzt werden duerfen, die man aber nicht verkaufen darf.
Ich hoffe das jemand weiter helfen kann.
Gruss Sven