JokerGermany schrieb:
Am 05.01.2011 00:59, schrieb Volker Grabsch:
Ich finde diesen Satz irreführend, da Du die Software doch sicher in Form einer Recovery-DVD erhalten hast, die sich nur auf diesem Rechner verwenden lässt, richtig?
Ja, ist nur ne Recovery DVD mit bei. Also ist mir der Weiterverkauf ja nicht möglich oder?
Das ist ein schwieriges Thema. Ich versuche es mal zusammenzufassen, so wie ich es verstanden habe. Juristen mögen mich bitte korrigieren:
Die Weitergabe der Software wird Dir mit Sicherheit irgendwo im Kaufvertrag untersagt worden sein. Jedoch ist eine solche Klausel zumindest in Deutschland unwirksam. Solltest Du also jemanden finden, der Dir die Recovery-DVD abkauft, ist das vielleicht sogar rechtlich okay. Ein Käufer könnte zum Beispiel jemand sein, er ein älteres System hat, auf dem die DVD zufällig auch funktioniert. In dem Fall darfst Du natürlich _keine_ Kopie davon für Dich verwenden, aber das willst Du ja auch gar nicht.
Schwieriger wird es, wenn Du (oder jemand anderes) die Software von der Recovery-DVD heraus löst, um sie so auf einem völlig anderen System verwenden zu können. Einerseits darfst Du das natürlich, und eine Vertragsklausel, die Dir das verbietet, wäre unwirksam. Wenn Du also lediglich ein paar Installer-Dateien aus dem auf der DVD liegenden Festplatten-Image heraus kopieren musst, dann könnte das okay sein.
Wenn man jedoch mehr machen muss, als irgendwelche Dateien umher zu schieben, also zum Beispiel einige *.exe-Dateien patchen muss, dann dürfte das als Reverse-Engineering gelten. Und hier wird es kritisch. Natürlich wird Dir Reverse-Engineering, Disassembling, etc. erstmal vom Hersteller verboten. Aber die Frage ist auch hier, ob diese Klauseln wirksam sind.
Denn einerseits ist es durchaus erlaubt, Software zur Erhöhung der Interoperabilität anzupassen, auch und gerade gegen den Wunsch des Herstellers.
Andererseits könnte man das aber auch als Umgehung eines wirksamen Kopierschutz-Mechanismus auffassen, und das ist seit den letzten Urheberrechts-Verschärfungen verboten.
Aber wiegesagt, das ist nur mein persönlicher Kenntnisstand. Es wäre super, wenn auch ein Jurist noch etwas dazu sagen könnte.
Wenn ich mal zuviel Zeit habe, (Wird wohl wahrscheinlich nicht vor Freitag passieren) werde ich mir nochmal die Gerichtsurteile zu dem Thema durchlesen und schauen ob ich dazu nen kleinen Text schreibe. (Gute Hinweise sind natürlich erwünscht ;) )
Ich hoffe, meine obigen Hinweise helfen. Falls Du juristisch noch etwas heraus findest, poste es doch bitte auf die Liste. Das wäre sicher für einige (mich eingeschlossen) sehr aufschlussreich.
Wenn sie Dir wirklich eine Summe nennen, heißt das natürlich nicht automatisch, dass Du den Wert der Software daraus errechnen kannst. Denn ein Paketpreis ist nunmal geringer als die Summe der Komponenten. Aber es wäre dennoch ein sehr interessanter Datenpunkt.
Wenn du Lust hast kannste ja mal nen kleinen Text schreiben, den ich Dell zu diesem Thema schicken soll.
Hier mein Versuch. Bitte nochmal in eigenen Worten umformulieren:
" Habe ich Sie richtig verstanden, dass ich nicht nur das Komplettpaket (Hardware und Software), sondern auch nur die Hardware zurückgeben kann? Welchen Preis können Sie mir für die reine Hardware erstatten? "
Falls Du jedoch keine Lust auf diesen Eiertanz haben solltest: Einfach alles komplett zurückgeben und den vollständigen Preis zurückverlangen. Zu diesem Schritt solltest Du auf jedem Fall bereit sein, sonst bist Du in einer sehr nachteiligen Verhandlungs- position.
Also zurückgeben ist keine Option, aber das muss ja Dell nicht wissen ;)
Sie werden es spätestens dann mitkriegen, wenn Du das Produkt trotz Diskussion nicht zurück gibst. Und dann wissen sie, dass sie solche Forderungen auch weiterhin nicht ernst nehmen müssen. Das bringt Dich und andere zukünftig in eine schlechtere Position.
Andererseits ist es natürlich Deine Arbeitszeit, die dafür draufgeht. Nicht jeder hat die Zeit dafür, das Produkt demonstrativ unter großem Trara zurückzugeben.
Vorallem, wenn es wie in Deinem Fall nunmal gebraucht wird, und Du somit kurze Zeit später ein ähnliches Produkt unter anderem Namen trotzdem erwerben müsstest. :-)
Gruß Volker