Hi Ilu,
Ilu ilu@fsfe.org writes:
Nach RZ 125 GoBD müssen aufbewahrungspflichtige Dokumente im PDF/A-3 vorliegen. Eine Umwandlung in ein Bildformat ist nach RZ 129 nicht zulässig. Der XML-Stream muss erhalten bleiben.
Also bei mir waren das Formulare von der Bank, die ich unterschrieben zurückschicken soll. Da gehen beim Einscannen erst mal nur Bildformate. Und auch sonst stell ich mir das schwierig vor, dass man immer XML hat. Ich schätze das wird in der Praxis öfter ein Bild in PDF verpackt sein. Ist dann ja auch wieder XML, nur halt XML, das ein Bild eingebettet hat.
Happy hacking! Florian