Florian Weimer schrieb:
- Volker Grabsch:
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Das ist der Passus aus der GPL, Version 3, der ausdrücklich gestattet, GPL-Programme "in the cloud" auszuführen, sogar wenn sie mit proprietären Änderungen versehen sind. Ich finde diese Klausel reichlich überraschend.
Wieso? Das ist doch nur konsequent. Die GPL erlaubt es seit je her, die Software für eigene Zwecke anzupassen, ohne irgendwelche Bedingungen. Die Bedingungen greifen erst, wenn man diese angepasste Software an andere weiter gibt.
Das macht man aber, wenn man die Software einem Cloud-Computing-Provider zur Ausführung gibt --
Das finde ich aber eine sehr merkwürdige Interpretation des Begriffes "Weitergabe".
Zumal der Cloud-Computing-Provider eigentlich gar nicht wissen sollte, was genau ich auf seinen Kisten laufen habe. Genauso wie ein Administrator die E-Mails seiner Kunden nicht mitlesen darf, obwohl die natürlich durch sein System hindurch laufen und eine Zeit lang dort verweilen. Und genausowenig habe ich eine Software weitergegeben, wenn ich sie mir mangels DVD-Brenner von einem Freund brennen lasse.
Ich meine, eine "Weitergabe" besteht doch nicht allein darin, dass der Datenhaufen durch eine fremde Hardware wandert.
Außerdem verlangt die GPLv3 doch ganz klar, wie im von dir zitierten Absatz zu erkennen ist, dass der Kunde die volle Kontrolle über die Software behalten muss. Wie du das als "Weitergabe" auslegen willst, ist mir absolut schleierhaft.
oder, wie Tivo und diverse Internet-Provider, dem Kunden.
Dies ist ein vollkommen anderes Szenario. Hier erbringt die Software ihre Leistung gegenüber dem Kunden, nicht dem Provider.
Die GPL Version 3 gestattet dies ausdrücklich. Bei Version 2 war das unklar und im Fall Tivo äußerst verpönt.
In diesem beiden Sätzen suggerierst du, die GPLv3 würde durch obige Klausel eine Tivotisierung gestatten. Jedoch ist das genaue Gegenteil der Fall.
Die GPLv3 unterscheidet sehr wohl zwischen den beiden von dir geschilderten Szenarien, und macht das an sehr konkreten Kriterien fest. Ich sehe hier weder keine grundsätzliche Änderung gegenüber der GPLv2, sondern viel eher eine bessere Klarstellung, was als "Weitergabe" zählt und was nicht.
Gruß Volker