Matthias Kirschner mk@fsfe.org schrieb:
Julia hat einen Artikel zu "ACTA und Freie Software" geschrieben: http://blogs.fsfe.org/julia.e.klein/?p=113:
Doch welche Folgen hat ACTA für Freie Software? Im folgenden möchte ich einige Punkte des Handelsabkommen aufzeigen, die Freie Software mittelbar und unmittelbar betreffen. Tatsächlich ist an vielen Stellen Software im Allgemeinen und nicht nur Freie Software im Speziellen Zielobjekt des Abkommens. Das aktuelle Dokument befindet sich hier http://trade.ec.europa.eu/doclib/html/146029.htm.
Diskussion dazu gerne hier.
Der Artikel ist insgesamt eine schöne Zusammenfassung der Problematik, jedoch ist mir eine Stelle ziemlich übel aufgestoßen. Und das, obwohl ich wahrlich kein Fan der US-amerikanischen Rechtssprechung bin, was IT-Dinge angeht:
| Eine solche Drittparteienhaftung gibt es in Deutschland bisher nicht, | jedoch in den USA. Daher stellt sich zusätzlich die Frage, ob durch | ACTA die US-amerikanische Rechtslage weltweit durchgesetzt werden soll.
Diese Argumentationslinie ist vollkommen neben der Spur. Wenn die USA ihren "Freedom Of Information Act" weltweit durchsetzen wollten, wäre das verkehrt? Wenn Deutschland seine Rechtssprechung bzgl. der Todesstrafe weltweit durchsetzen wollte (ergo: Abschaffung!), wäre das verkehrt?
Diese Formulierung erweckt den Eindruck, als ob dies das größte Problem der Drittparteienhaftung wäre. Dadurch, dass es als "böses USA-Recht" abgetan wurde, wurde im Artikel die Chance verpasst, es _inhaltlich_ anzugreifen:
In welchen Ländern gibt es ebenfalls die Drittparteienhaftung? Wie sieht das in der Rechts-Plaxis aus? Gab es zum Beispiel ISPs, die durch die Drittparteienhaftung moralisch fragwürdigen Rechtsansprüchen ausgesetzt wurden?
Die Drittparteienhaftung hätte man inhaltlich auf so vielen Ebenen angreifen können, doch stattdessen kam nur ein plumpes: "Das wollen uns die Amis aufzwingen, also ist es Mist."
Gruß Volker