RA Stehmann schrieb:
Am 13.08.2012 12:29, schrieb Henry Jensen:
FYI: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-501.htm...
Mit dem ersten Absatz der Antwort auf Frage 3 sollte man sich einmal weiter beschäftigen.
Ich weiß nicht, ob mir das gleiche aufgefallen ist, oder ob du noch etwas anderes meinst, aber:
Ich finde es interessant, dass sich die Landesregierung zu einem kleinen Widerspruch hinreißen ließ. Denn einerseits behaupten sie auf ihren Webseiten, dass man unbedingt den Acrobat-Reader für die PDF-Seiten brauche:
| Zum Lesen und Ausdrucken der Dateien benötigen Sie das | Programm ‚Acrobat Reader‘, das Sie kostenlos von der | Adobe-Seite im Internet laden können.
Gut, vielleicht wussten sie es nicht besser. Jedoch in der Antwort auf Frage 3 bezeichnen sie den Acrobat-Reader als "ein pdf-Reader". Sie betrachten ihn also nur noch als einen von vielen Programmen, mit denen man sich ihre PDF-Dokumente ansehen kann:
| Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass es sich bei der Seite der | Firma Adobe um eine ständig verfügbare, professionell gepflegte | und virenfreie Seite handelt, auf der zudem ein pdf-Reader | bereitgestellt wird, der mit allen Detailspezifikationen zurechtkommt.
Gruß Volker