Hallo,
Am 25.01.22 um 13:21 schrieb T. Schilde - Firetech Consulting:
Es muss auch in sozialen Medien möglich sein, Kriminellen das Handwerk zu legen.
"Nullum crimen, sine lege" oder auch Art. 103 Absatz 2 GG.
Das Problem ist, dass eben der Gesetzgeber, also eine Mehrheit von Politikern, bestimmt, was kriminell ist. Und das Strafrecht befasst sich eben nicht nur mit Mord, Totschlag, Raub und Diebstahl, sindern auch mit vielen anderen Dingen, die bis vor einiger Zeit nicht "kriminell" waren (dafür waren andere Verhaltensweisen, die nun straffrei sind, "kriminell").
Das Strafrecht ist gerade nicht in Stein gemeißelt und man kann gut darüber streiten, was strafwürdiges Unrecht ist - oder sein soll.
Allerdings: bei Tötungsdelikten oder der Androhung derselben sollte dies unter vernünftigen Menschen klar sein (Art. 2 Absatz 2 GG).
Gruß Michael