Werner Koch schrieb:
On Mon, 4 Jun 2012 18:09, anwalt@rechtsanwalt-stehmann.de said:
nachzukommen, sodass die Frage zu prüfen ist, ob sich Software und andere Werke nicht wesentlich unterscheiden und gegebenenfalls wodurch und welche Konsequenzen dies haben sollte.
Ich stimme zu, das Software und andere Werke sich unterscheiden. Die FDL allerdings ist eine Lizenz, die meistens auf Software angewandt wird: Dokumentation ist ein integraler Bestandteil von Software. Hier getrennte - und vor allem inkompatible - Lizenzen zu benutzen ist vollkommener Schwachsinn. Insbesondere mit der GPLv3 gibt es keine Gründe mehr, Handbücher nicht auch unter die GPL zu stellen. Ich weigere mich deswegen seit Jahren, die Dokumentation von GnuPG, wie von Boston gefordert, unter die FDL zu stellen.
Ich persönlich nehme für eigenständige Dokumentationen (Installationsanleitung, Handbuch etc.) CC-BY-SA, weil diese Lizenz der GPL "am ähnlichsten" ist. Sie ist für den Lizenznehmer auch transparenter als die GNU FDL, weil er dort nicht jedesmal nachsehen muss, auf die Veränderbarkeit einzelner Teile und gegebenenfalls welcher Teile vom Autor ausgeschlossen wurde.
Gruß Michael