Hallo,
Die meisten werden's schon von heise wissen, der California appeals court hat eine einstweilige Verfuegung, welche die Veroeffentlichung von DeCSS als unrechtmaessige Weitergabe fremder Geschaeftsgeheimnisse untersagt hatte, aufgehoben.
Das coole daran: Zwar wurde vom Gericht nicht bezweifelt, dass es sich bei bei CSS um ein Geschaeftsgeheimnis handle, allerdings wurde der DeCSS-Code als sprachliche Meinungsaeusserung gewertet, die in vollem Umfang der Freedom of Speech des ersten US-Verfassungszuatzes unterliege. Die Interessensabwaegung zwischen (nur einfachgesetzlichem) Schutz des Geschaeftsgeheimnisses und (verfassungsrechtlich geschuetzter) Redefreiheit faellt folglich zugunsten letzterer aus.
Da das ganze noch nicht letzinstanzlich entschieden ist und "nur" den Widerspruch gegen eine einstweilige Verfuegung eines ansonsten noch erstinstanzlichen Verfahrens betrifft, ist es noch nicht endgueltig, gute Nachrichten sind es allemal.
Schoene Gruesse,
--Georg
PS: Wenn ihr halbwegs sachliche Information zu solchen Themen sucht, seit Ihr mit openlaw.org recht gut bedient.