Hallo Bernhard,
Am 24.04.2013 09:59, schrieb Bernhard Reiter:
Am Mittwoch, 17. April 2013 17:57:24 schrieb Christian Kalkhoff:
Leider lässt AFAIK das kommunale Ausschreibungsrecht keine überkommunalen Ausschreibungen und auch keine Zusammenarbeit zu. Das Thema ist ziemlich komplex, aber läuft darauf hinaus, dass jeder Ort sein eigenes Süppchen kochen muss. Villa Riba und Villa Bacho müssen also ihr Spülmittel unabhängig voneinander kaufen, dürfen also auch nicht zusammenlegen und dann ggf. bessere Konditionen rausholen oder sogar ein eigenes Freies Mittelchen entwickeln.
Doch dürfen sie schon. Eine Möglichkeit zum Beispiel ist, einen gemeinsamen kommunalen Dienstleister zu gründen und dessen "Dienste" zu kaufen.
Danke für die Info, dass habe ich nicht gewusst.
Was passiert aber, wenn der Dienstleister bei einer Ausschreibung verliert? So wie ich es verstanden habe, müssen ja alle Vorhaben (ab einem bestimmten Volumen?) ausgeschrieben werden, der "eigene" Dienstleister steht also immer in Konkurrenz zu anderen (unfreien) Anbietern?
Viele Grüße
Christian