Am 27.04.2017 um 17:35 schrieb Wolfgang Romey:
Hallo Willi,
selbstverständlich hast Du mit der Position, daß es kein geistiges Eigentum gibt, recht. Daraus aber abzuleiten, daß die Aktivitäten der FSF(E) oder die Initiative für Open-Source-Saatgut falsch oder gar verbrecherisch seien, ist falsch. Denn obwohl es kein geistiges Eigentum gibt, kann man durch gesetzliche Regelungen erreichen, daß z.B. Software faktisch unfrei wird, weil bestimmte Dinge verboten und strafbewährt sind.
Gerade bei Software ist die Situation faktisch noch prekärer. Es gibt - grob gesagt - bei Programmen, die kompiliert werden, zwei Formen:
- den Quellcode, der grundsätzlich menschenlesbar ist und Ideen, Wissen, Gedanken etc. von Mensch zu Mensch transportieren kann
- und die Binärdatei, die maschinenlesbar ist und die ein Mensch allenfalls mit großem Aufwand verstehen kann.
Will ich also mein Wissen verbergen, reicht es aus, dass ich meine Software nur als Binärdateien verbreite oder zugänglich mache.
Dem wirkt das sogenannte Copyleft entgegen, welches zu seiner Durchsetzung aber zwingend auf ein Urheberrecht oder Copyright-Recht angewiesen ist. Ohne diesen rechtlichen Rahmen könnte jedes Studium und jede Veränderung von Computerprogrammen in der Realität ziemlich wirksam verhindert oder zumindest sehr erschwert werden.
Manche Menschen verkennen in grundlegender Weise, dass Recht sowohl für die Engel, als auch für die Teufel und auch für alle anderen Menschen dieser Welt passen muss. Recht, welches einen "besseren" Menschen voraussetzt, muss zwangsläufig seine Aufgabe verfehlen. Kein Recht ist daher auch keine Alternative, denn es setzt den ultimativ besseren, "engelsgleichen" Menschen voraus oder gibt den Schutz des Schwächeren gänzlich preis.
Gruß Michael