Hallo Florian,
ich hoffe mal, das der Bericht der Computerbild schlicht so akkurat wie andere Springer-Erzeugnisse, insbesondere die Bild, ist. :-)
Hoffe ich auch, aber ich bin skeptisch.
Auf die Schnelle konnte ich zumindest in den AGB das Wort TAN gar nicht finden.
Verwirrenderweise heißt die TAN dort PIN, aber in Abschnitt 4, (2) steht:
"Der Kunde erhält von DHL zur Nutzung dieser Empfangsoption über die DHL App eine personalisierte Kundenkarte mit individueller Postnummer sowie eine oder mehrere – ggf. zeitlich oder auf bestimmte Sendungen beschränkt gültigen – Geheimzahl(en) (Abholcode oder PIN) als Empfangsberechtigungsnachweis bei der Abholung an der Packstation."
Quelle: https://www.dhl.de/content/dam/images/pdf/dhl-agb-empfangsoptionen-102019.pd...
Viele Grüße
Stephan