On Sonntag, 12. Februar 2006 23:26, Sven Reumann wrote:
Jein. Zum einen ist schon das beliebige Zerlegen des Programmes mit allen Mitteln der Kunst gemeint. Zum anderen, und ich denke, das war eher die ursprüngliche Intention hinter Freiheit zwei, ist das Studium der Quellen, ohne an ihnen etwas zu verändern, genauso wie ein Historiker oder Politikwissenschaftler eben mit Quellen umgeht; plus natürlich das Anpassen zum eigenen Zweck.
O.K. Ich verstehe das die Moeglichkeit aus den Quellen zu lernen, so wichtig genommen wird, das sie eigens erwaehnt wird, auch wenn dieses Recht formallogisch bereits in einem anderen enthalten ist.
Nach formaler Logik hast Du recht. Die Studierbarkeit folgt aus der Quellenverfügbarkeit.
Allerdings, um selber spitzfindig zu werden: Kurz vor Zeiten des Dotcom-Sterbens hat ein entfernter Bekannter einen Arbeitsvertrag unterschreiben müssen, der die Klausel enthielt, dass er alle im Arbeitsverhältnis entstandenen Wissenszugewinne nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr nutzen darf. Sehr lächerlich und juristisch sicher auch fragwürdig, falls aber rechtlich einwandfrei, könnte man sich genausogut eine Lizenz vorstellen, die Dir den Zugriff auf Quelltexte erlaubt, nicht jedoch das "Studieren".
Praktische Erwaegungen habe ich ganz ausgeschlossen. Ich habe mich halt dumm gestellt. Das ist absolut notwendig wenn man juristische Texte verstehen will. ;-)
"Juristen, die Legastheniker des Fortschritts" (NJW, irgendwann 2001)
Diese Leute haben eine merkwürdige Logik, schlimmerweise funktioniert sie auch noch für viele praktische Fälle. Ein Mathematiker würde deswegen töten.
Gibt auch nette Juristen. :-)
Aber praktische Erwaegungen sind wie gesagt ausgeblendet. Die vier Freiheiten beschreiben m.E. auch nur Minimalbedingungen fuer Freie Software, die noch weitere Erwaegungen notwendig machen.
Ja. Die Debian Free Software Guidelines könnte man zum Beispiel als ausformulierte Variante der vier Grundfreiheiten betrachten. Wobei: Je länger der Text, desto mehr Zank um Auslegungsfragen. Vergleiche Bibel.
Was meinst Du mit Verkaufen? Verkaufen von Datenträgern mit der Software? Rechteübertragung? Lizenzierung?
Nun vielleicht habe ich versucht ein bischen zu spitzfindig zu sein. Verkaufen macht wohl bei Freier Software wenig Sinn, wenn nicht eins der obigen Begriffe gemeint ist.
Freie Software können die Rechteinhaber selbstverständlich "verkaufen". Ich weiß nicht genau, wie das im kontinentaleuropäischen Recht genau geht -- aber drehen kann man da was. Nur nützt es halt wenig - die Community macht nen Fork und es wird frei weiterentwickelt.
Grüße, Christian