Hallo Volker,
On 11/02/15 14:17, Volker Grabsch wrote:
Eine Stelle würde ich aber noch verbessern:
| Durch Anwendung von Immaterialgüterrechten, geschlossenem Code und | Kopierschutzmaßnahmen werden digitale Ressourcen künstlich verknappt | und damit vom Teilen, dem freien Gebrauch und der freien | Weiterentwicklung ausgeschlossen
Hier zählst du 3 Beispiele auf, ohne sie genauer zu erläutern:
- Immaterialgüterrechten
- Geschlossener Code
- Kopierschutzmaßnahmen
Weiß die Zielgruppe, was das jeweils ist? Sollte man das nicht erläutern?
Außerdem fehlen meiner Ansicht nach zwei wichtige Beispiele:
- DRM (= Nachfolger von Kopierschutzmaßnahmen, Extremisierung)
- Services/Cloud (die Extremform von "Geschlossener Code")
ja, da hast du natürlicht recht. Allerdings musste ich eine maximale Länge als Vorgabe einhalten. Da muss man sich dann ganz genau überlegen für was man den Platz verwendet und für was nicht. Mir war es wichtiger eine solide Basis (Status Quo, Geschichte, Entwickung, Juristerei, Auswirkungen) mit abgerundeten Argumenten zu schaffen als einzelne Argumente ins Detail durchzudiskutieren.
Aber nachdem ich so manch positive Rückmeldung bekommen habe, denke ich darüber nach den Text nochmal etwas "auszubauen" und am Thema dran zu bleiben. Dann werde ich diese Aspekte hoffentlich besser berücksichtigen können.
Außerdem würde ich für eine bessere Wortwahl plädieren:
"Immaterialgüterrechte" - Sind die Zielgruppe Juristen? Falls nicht, lieber konkreter werden: Urheberrecht, Patentrecht. (Markenrecht ist in diesem Zusammenhang nicht gemeint, oder?)
sehe ich anders. Ich finde das Wort Immaterialgüterrecht nicht schlecht. Im ersten Moment klingt es fremdartig, aber das macht es gerade so attraktiv: der Besitz oder Eigentum von Gedanken ist eben etwas fremdartiges. Da kann man einen Leser/Zuhörer ruhig mal drüber stolpern lassen.
Das Problem am von Dir vorgeschlagenen, also konkret zu werden: ein Überbegriff hilft beim formulieren. Sonst muss ich jedes mal in dem selben Text "Urheber- und/oder Patentrecht" schreiben. Das nervt nicht nur den Autoren sondern auch den Leser. "Geistiges Eigentum" ist ein Kampfbegriff. Es ist nämlich kein Eigentum. Es ist ein Verwertungsrecht. Deshalb mag ich "Immaterialgüterrecht" 1) das klingt so fremd das man 3 sek seine Gedanken darauf verwendet von was wir eigentlich sprechen und 2) es betont das Recht und nicht ein vermeintliches "Eigentum".
Aber da hat natürlich jeder so seinen eignen Geschmack, vermute ich. Danke für das darauf hinweisen.
"Geschlossener Code" - Missverständlich. Auch Maschinencode ist Programmcode. Lieber: "Verheimlichung des Quelltextes". Das schließt auch z.B. Obfuscation von JavaScript ein.
Stimmt, danke. "Verheimlichung" klingt irgendwie besser. ich werde es mir merken und in den nächsten Wochen mal darauf achten wie diese Kommunikation angenommen wird.
Beste Grüße, Erik