Hallo Matthias,
On Wed, 8 Sep 2010 09:18:47 +0200 Matthias Kirschner mk@fsfe.org wrote:
- Bernhard Reiter reiter@fsfeurope.org [2010-09-06 12:42:32 +0200]:
Das CMS QuickCMS.Lite ist unter CC-BY lizensiert, laut http://www.gnu.org/licenses/license-list.html eine freie Lizenz.
[...]
Auf dem Link oben sind Creative Commons Lizenzen unter der Überschrift "Licenses for Works of Practical Use Besides Software and Documentation" geführt.
Das stimmts zwar, trotzdem wird diese Lizenz (auch) für Software genutzt, wie im o. g. Fall. Auch wenn die CC-Lizenzen für Software eher ungeeignet sind.
Leute, die Wert auf freie Sofwtare legen und auf eine solche Software stoßen müssen dann entscheiden "frei oder nicht frei"? Dass die CC-BY für Software ungeeignet ist macht die Software m. E. per se nicht unfrei. Dies geschah im o. g. Fall durch die Bedingung, einen Werbelink auf den Hersteller einfügen zu müssen.
Wenn jemand die GPL oder die BSD-Lizenz mit einem entsprechenden Zusatz versehen würde, wäre die darunter lizensierte Software ebenfalls unfrei.
Viele Grüße,
Henry