Hallo, Markus!
Am Donnerstag, den 11.05.2006, 16:37 +0000 schrieb Markus Dreinberg:
Eigentlich bin ich der Meinung, dass es sich bei der generierten Seite um ein Produkt der Ausführung handelt, das entsprechend der LGPL nicht unter die Bestimmungen fällt. An dieser Stelle müsste die Bibliothek also nicht erwähnt werden.
Ja, das siehst du genau richtig.
Die einzige Ausnahme wäre, wenn die generierte HTML-Seite Programmcode aus der Bibliothek enthalten würde (z.B. ein Javascript-Code, der in der generierten Seite eingebettet wird).
HTH,