Ich lese eher „wir wollen nicht“ heraus. Denn wenn man es wollen würde, könnten die Richtlinien ja entsprechend angepasst werden.
Z.B. um eigenen Vorsätzen des Bundestages zu genügen.[0]
Dazu Seite 9-10 aus der online verfügbaren PDF: „Der Deutsche Bundestag hat am 9. November 2001 in einem Beschluss die Bundesregierung aufgefordert, »Open Source Software zu fördern und alle Voraussetzungen zur Einführung von Open Source in der Bundesverwaltung zügig zu schaffen«. Erste Initiativen dazu gibt es bereits. Im Ergebnis könnte – ohne marktverzerrende Subventionen – ein Teil öffentlicher Infrastruktur als frei verfügbare Basis für viele andere Anwendungen geschaffen bzw. nachhaltig unterstützt werden. Vergleichbar z.B. mit den öffentlichen Investitionen in das Straßennetz inklusive der Autobahnen, gerade in Deutschland bis heute eine von der öffentlichen Hand finanzierte Grundlage für die Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft. “
Randbemerkung: Die Bundes-/Landeszentrale(n) sind derzeit dabei eBooks (insb. EPUB-Format) den Vorzug zu geben.
[0]: http://www.bpb.de/gesellschaft/digitales/opensource/63952/buch-freie-softwar...
On 27.02.19 08:40, Christian Imhorst wrote:
Eine Bevorzugung von Open Source Software in öffentlichen Ausschreibungen ist laut Bundesregierung vergaberechtlich nicht zulässig.