Wolfgang Romey woro@wolfgangromey.de wrote:
Am Mittwoch, 29. März 2017, 15:20:12 CEST schrieb Fabian Keil:
Du weichst in dem verlinkten Dokument [0] von der gängigen Definition freier Software [1] ab, da Du bei jeder Freiheit ein "ohne Einschränkungen" ergänzt.
Ich habe in der Tat nicht die Definition der FSFE verwendet, kann aber nicht erkennen, wo meine Definition dieser Definition widerspricht.
Die meiste nach [1] freie Software wird unter Lizenzen verbreitet die zumindest einen Teil der vier Freiheiten nur mit Einschränkungen gestatten, also nach Deiner Definition nicht frei sind.
Das verstehe ich nicht. Nenn mir bitte eine Lizenz, die eine oder mehrere Freiheiten einschränkt und bei denen die Software dennoch als Frei (im Sinn der GPL) ist.
Zitat aus der GNU GPLv2 Preamble:
| To protect your rights, we need to make restrictions that forbid | anyone to deny you these rights or to ask you to surrender the rights. | These restrictions translate to certain responsibilities for you if you | distribute copies of the software, or if you modify it. https://www.gnu.org/licenses/gpl-2.0.html
Einen Teil der Einschränkungen ("restrictions") findest Du, wenn Du in der Lizenz nach "provided that" suchst.
Selbst die liberaleren Lizenzen erlauben in der Regel nicht, die Copyright-Vermerke zu entfernen, schränken also die Verbreitung von veränderten Quelltexten geringfügig ein.
Viele Leute finden das legitim, andere nutzen lieber die WTFPL etc.
Die Tiger-Analogie erscheint mir auch unklar: | In diesem Zusammenhang bin ich zur Erkenntnis gekommen, dass im | Vergleich von BSD-Lizenz und GPL nicht etwa die GPL die unfreiere | Lizenz ist. Die GPL fordert, dass die vorhandenen technischen | Eigenschaften von Software nicht eingeschränkt werden dürfen, | die BSD-Lizenz lässt dies zu. Vergleiche ich das zum Beipsiel | mit in Freiheit lebenden Tieren, fordert die GPL, dass der Tiger | in Freiheit bleiben muss, die BSD-Lizenz lässt zu, dass er in | einen Zoo gesperrt werden darf.
Welcher Teil der GPL verbietet Deiner Meinung nach das Einsperren und wer würde gegen die vermeintliche GPL-Verletzung vorgehen können?
Das in der GPL vorhandene Copyleft. Dort wird gefordert, daß die vier Freiheiten bei Weitergabe nicht eingeschränkt werden dürfen.
Nicht über die Einschränkungen der GPL selbst hinaus. In der GPLv2 steht deswegen auch: | You may not impose any further restrictions ...
Das Einsperren von Tigern ist allerdings keine Weitergabe und selbst beim Einsperren von AGPL-Tigern müsste man den Zoo-Besuchern wohl allenfalls das Klonen gestatten.
Mein Punkt ist aber ein anderer: Jede Einschränkung ist technisch nicht nötig und verkrüppelt die vorhandenen technischen Eigenschaften von Software. Die Einschränkung der Eigenschaften erfolgt immer aus Gründen, die ihren Grund nicht in technischen Eigenschaften von Software haben.
Einschränkungen wie "Copyright-Vermerke müssen erhalten bleiben" oder "erhaltene Rechte müssen bei Verbreitung weitergegeben werden" sind sicher nicht technisch notwendig, aber aus meiner Sicht keine Verkrüppelung technischer Eigenschaften.
Fabian