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On Wednesday, March 19, 2003, at 08:23 Uhr, Christian Selig wrote:
eine Frage: sind Werkvertraege mit Auftraggebern, die eine Klausel enthalten, dass die Urheberrechte fuer im Rahmen des Vertrages entwickelte urheberrechtlich schuetzbare Werke an den Auftraggeber fallen, eigentlich rechtsgueltig?
Soweit ich weiss, nein (IANAL). Zumindest im österreichischen Urheberrecht steht geschrieben, dass das Urheberrecht unuebertragbar ist. Ich schaetze mal, in den meisten anderen europaeischen Staaten wird das ebenso sein.
Was dort allerdings auch schon gestanden ist, war, dass, wenn das urheberrechtlich geschuetzte Werk in einem Arbeitsverhaeltnis entstanden ist, so erhaelt der Arbeitgeber implizit ein exklusives Nutzungsrecht (wie's genau formuliert ist, weiss ich nicht mehr genau, den Gesetzestext hab ich derzeit nicht bei der Hand, und IANAL).
mfg, ak - -- Eat flaming death, minicomputer mongrels!