Danke für deine Ausführungen, Michael. Wie immer sehr lesenswert.
On 29.03.2017 06:25, Dr. Michael Stehmann wrote:
Allerdings gebe ich bezüglich der "Raubterminologie" zu bedenken, dass das Eigentumsrecht auch freiheitsschützenden Charakter hat. Dies gilt auch für eigentumsähnliche Rechte.
Solche Terminologie kommt natürlich immer etwas platt daher. Ich finde es aber durchaus interessant, das Eigentumsrecht auch im Vergleich mit anderen Freiheitsrechten kritisch zu betrachten. Ich lese zu dem Thema gerade Proudhon's "Was ist das Eigentum?". Obwohl ich mir eine strukturiertere Argumentation wünschen würde, finde ich doch bisher plausibel, was er schreibt. Aus dem Buch stammt ja das berühmte Zitat "Eigentum ist Diebstahl".
Der Schutz des Eigentums muss sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in einem sozialen Rechtsstaat auch und gerade für den sozial Schwachen durchsetzen. Denn dieser Bürger sei es, der dieses Schutzes um seiner Freiheit willen in erster Linie bedürfe.
Bei genauerer Betrachtung verspricht das B-VG da mehr als es halten kann. Der sozial Schwache verfügt im Allgemeinen nicht über nennenswertes Eigentum. Das Eigentumsrecht ist für ihn in der Praxis lediglich eine ständige Bedrohung seines Besitzes. Als Beispiel seien die vielen Zwangsräumungen in Spanien im Zuge der letzten Wirtschaftskrise genannt.
Viele Grüße David