Am Montag, 13. August 2012 13:52:27 schrieb Volker Grabsch:
Die entscheidene Frage ist doch nicht, _ob_ das gegen die 4 Freiheiten verstößt (das ist doch klar, dass es das tut), sondern _warum_ diese 4 Freiheiten so und nicht anders formuliert wurden. Warum wurde Freiheit 0 zum Beispiel nicht folgendermaßen formuliert?
| The freedom to run the program, for any ethically acceptable | purpose (freedom 0).
Meiner Ansicht nach wurde die erste Freiheit so formuliert, weil es keine praktikable Möglichkeit gibt zwischen ethisch akzeptabel und nicht-akzeptabel zu unterscheiden. Und vermutlich kann es diese Möglichkeit auch nicht geben, jedenfalls nicht so gut, dass es vor Gericht im Zweifel etwas wert wäre.
Dann würden die Autoren in ihren Lizenzen genauer festlegen, welche Einsatzzwecke sie für ethisch vertretbar halten und welche nicht.
Wie immer das formuliert würde, es gäbe Fehler in beide Richtungen, also Handlungen, welche nach der Beschreibung nicht ethisch wären, aber den Autoren nach schon.
Auch auf dieser Basis hätten sich sicherlich bestimmte Standard-Lizenzen entwickelt, die dann entsprechende Verbreitungen finden würden.
Dies würden die Verbreitung von freier Software erschweren. Und speziell bei Software gilt: Sie ist erstmal nur Information und Freie Software steht dann allen zur Verwendung offen, kann also kontrolliert oder von der "Konkurrenz" verwendet werden.
Aber es gibt gute Gründe, Ethik und Moral aus den Lizenzen heraus zu halten, die an anderen Stellen hier im Thread genannt wurden.
Ich finde Freie Software selbst ist ein Gebot der Ethik, insofern steckt das auch in den Lizenzen drin.
Ich denke es ist hier so ein wenig, wie bei der Meinungsfreiheit: Auch wenn andere Leute ihre Meinungen sagen können, ist das auch für mich und meine Meinung gut.
Gruß, Bernhard