http://www.kommune21.de/meldung.php?id=4237
[17.2.2005] Ein Rechtsgutachten im Auftrag der Firma
Microsoft kommt zu dem Ergebnis, dass Vorgaben des Vergabeverfahrens
nicht durch politische Open-Source-Grundsatzbeschlüsse unterlaufen
werden dürfen.
Aber auch nicht durch politische Grundsatzbeschlüsse für proprietäre Software,
wie zum Beispiel, dass Software als Produkt anzusehen wären.